Der medizinische Behandlungsfehler - 3. Deutsch-Türkisches Symposium zum Medizin- und Biorecht
Die zivilrechtliche Arzthaftung, Alternativen zur Arzthaftung, der Arzthaftungsprozess und seine Konsequenzen, der Behandlungsfehler und Strafrecht: diese Stichworte umreißen das Themenspektrum des 3. Deutsch-Türkischen Symposiums zum Medizin- und Biorecht, das am 10. und 11. Nov. 2006 an der Universität Augsburg stattfindet. Organisiert wird die Tagung, die der Öffentlichkeit zugänglich ist und zu der insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich eingeladen sind, von Prof. Dr. Henning Rosenau, Inhaber des Augsburger Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Biorecht. Unheilvoller Weg in defensive Medizin
Namhafte Medizin- und Biorechtler werden sich bei dem Augsburger Symposium mit der Frage auseinandersetzen, ob die in den letzten Jahren vollzogene Entwicklung hin zu einer Verrechtlichung der Medizin an ihre Grenzen stößt. Manche sprechen von einer Hypotrophie des Arzthaftungsprozesses. Es lässt sich damit einerseits ein unheilvoller Weg in eine defensive Medizin befürchten.
Belastungen des Arzt-Patienten-Verhältnisses
Auf der anderen Seite haben betroffene Patienten oft Schwierigkeiten, in langjährigen Prozessen ihre Rechte durchzusetzen. Hier haben die Zivilgerichte geholfen, indem es nicht mehr auf den Behandlungsfehler als solchen ankommen soll, sondern auf eine mangelnde Aufklärung oder fehlende Dokumentation des Behandlungsverlaufs. Es bleiben aber Defizite, und dieser Ausweg der Rechtsprechung ist auch wenig befriedigend. Das Arzt-Patienten-Verhältnis leidet. Der Arzt kann sich aufgrund der Haftungsrisiken nicht ausschließlich auf die Behandlung konzentrieren. Das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird belastet. Sobald der Staatsanwalt ins Spiel kommt, hat diese unbefriedigende Dogmatik besonders prekäre Auswüchse.
Denkbare Alternativen
“Wir wollen vor diesem Hintergrund u. a. erörtern, ob die Arzthaftung durch ein Versicherungsmodell nach skandinavischem Vorbild abzulösen ist”, erläutert Professor Rosenau. Auch seien Präventionsmodelle denkbar, die etwa aus dem technischen Bereich zur Abwehr von technischen Risiken stammen könnten.
Wertvolle Anregungen aus deutsch-türkischem Dialog
Mit der Tagung wird zugleich der deutsch-türkische Dialog in medizinrechtlichen und medizinethischen Fragen fortgesetzt. Es handelt sich bereits um die dritte Tagung dieser Art, nun zum ersten Mal auf deutschem Boden. Die Türkei hat kein unüberschaubares Arzthaftungssystem wie Deutschland. Man ist dort erst im Begriff, bei der medizinischen Behandlung auch in haftungsrechtlichen Kategorien zu denken. Erste Patientenrechtebüros sind in den türkischen Kliniken installiert worden. Die türkischen Vorstellungen können vor diesem Hintergrund eine wertvolle Anregung über einen Rückbau des vielleicht zu weit gehenden deutschen Haftungssystems geben. Zugleich kann das türkische Medizinrecht von den deutschen Erfahrungen in bester rechtsvergleichender Tradition profitieren.
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